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Stricken und Urhberrecht

*enthält Werbung wegen Markennennung, unbezahlt und unaufgefordert

Wusstet ihr eigentlich, dass man Strickanleitungen nicht einfach so nachstricken darf, wenn man die Sachen verkaufen möchte? Strickanleitungen unterliegen nämlich auch einem Urheberrecht und dieses Recht bleibt beim Designer, auch wenn man die Anleitung kauft oder kostenlos im Netz findet!

Eigentlich sind diese Anleitungen grundsätzlich nur für den reinen Privatgebrauch gedacht.

Um die Strickstücke zum Verkauf anbieten zu dürfen, braucht man also immer die ausdrückliche Genehmigung der DesignerInnen, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen und muss auch zu jedem Bild des fertigen Strickwerks  die Quelle dazuschreiben, also von welchen DesignerInnen die Anleitung stammt.

Ich habe mir zu diesem Thema noch vor Beantragung meines Gewerbescheins meine Gedanken gemacht und meine Lieblings-Designerinnen angeschrieben und entsprechende Vereinbarungen getroffen. So kommt es, dass ich seit Jahren alle Designs von Katrin Klaffenböck (Wollelfe), Denise Borer (Patternwriter) und Birgit Freyer (Die WollLust) und seit März 2021 auch einige von Tanja Steinbach stricken und die Strickwerke meinen Kunden zum Kauf anbieten darf.

Deshalb an dieser Stelle mal ein gaaaaanz großes dickes  Dankeschön an meine Lieblings-Designerinnen für die Genehmigung.

Damit steht mir und meinen Kunden eine supertolle und große Auswahl an Socken-, Tücher-, Schal-Designs und vieles mehr zur Verfügung und mir gehen die Anleitungen, die ich stricken könnte sicher nicht so schnell aus - und es kommen immer wieder neue Ideen dazu, sodass es mir garantiert nicht langweilig wird.


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Kommentare: 2
  • #1

    Rosmarie Boison (Dienstag, 16 August 2022 16:33)

    Hallo Frau Gätner,
    Ihren Artikel habe ich mit großem Interesse gelesen. Dankeschön.
    Dazu habe ich aber eine brennende Frage. Wie verhält es sich rechtlich, wenn man eine Anleitung abändert und das Strickstück dann verkauft? (Das Strickstück ähnelt dann dem Original ist aber mit Änderungen versehen. Z.B. ein Schal).
    Falls Sie eine Antwort dazu haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Herzliche Grüße - Rosmarie b.

  • #2

    Jennifer Ruschinski (Mittwoch, 20 März 2024 13:51)

    Huhu!

    Ich bin selber nicht sicher wie es rechtlich geregelt ist, aber das Urheberrecht gilt AUSSCHLIESSLICH für die Datei.

    Das fertige Stück unterliegt NICHT dem Urheberrecht, sondern im Fall der Fälle dem Gebrauchsmusterschutz, wenn der Designer so eines angemeldet hat.

    Liebe Grüße, Jenni